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Freiwilliger Datenaustausch

Freiwilliger Austausch von Forschungsdaten der Testfeldnutzer.

Gegenseitigkeit ist Voraussetzung

Es soll eine WIN-WIN-SITUATION ermöglicht werden: Testfeldnutzer, die selbst und frei ausgewählte eigene Testdaten freiwillig über diese Testfeld-Website bereitstellen, sollen ebenfalls Zugriff auf die freiwillig bereitgestellten Daten anderer Testfeldnutzer erhalten. Durch diesen freiwilligen Informations- und Datenaustausch der Testfeldkunden untereinander soll also direkt über diese Testfeld-Website ein Zusatznutzen angeboten werden. Dieser kann neben der originären Leistungsbereitstellung aus der Kerntätigkeit des Testfeldbetreibers (insbesondere die Bereitstellung historischer und aktueller Testfeldinfrastrukturdaten gegen Gebühren) auf Wunsch des einzelnen Testfeldkunden nach eigener Entscheidung unkompliziert und fokussiert auf das Testfeld für autonomes Fahren genutzt werden.

Dadurch soll auf der freiwilligen Basis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung auf Wunsch des Testfeldkunden ebenso eine gestufte Veröffentlichung auf dieser Testfeld-Website über allgemeine und besondere Informationen zu bereits in Arbeit befindlichen Forschungsprojekten erfolgen können. Damit können Interessierte ohne eine groß angelegte bzw. aufwendige Internetsuche beispielweise erkennen, was wer bereits erforscht. Testfeldkunden, die den Testfeldbetreiber dazu per Vertrag ermächtigen, können so nach ihren eigenen Vorstellungen über ihr Projektvorhaben und sogar über ihre Projektergebnisse direkt über diese Testfeld-Website informieren. Dabei wird der Wettbewerbsschutz gewahrt. Denn die Information über Projekte sowie der Austausch von Testfeldnutzerdaten, die der Testfeldkunde selbst erzeugt hat, werden über diese Testfeld-Website nur zugänglich, wenn dies der Testfeldnutzer auch ausdrücklich wünscht. Dazu greift also kein verdeckter Automatismus, sondern viel mehr nur eine ausdrückliche vertragliche Erklärung des Testfeldnutzers. Es werden als nur solche Testfeldnutzer-Forschungsdaten bereitgestellt werden, die auf der Basis einer jeweils einzelvertraglichen Regelung vom Datenersteller und -eigentümer freigegeben worden sind.

Datenweitergabe nur nach ausdrücklicher Zustimmung

Weil es sich um einen Datenaustausch auf Gegenseitigkeit handelt, kann ein interessierter Testfeldkunde auf definierte Daten, die ein anderer Testfeldnutzer freiwillig für den Austausch über diese Testfeld-Website bereitgestellt hat, nur dann zugreifen, wenn er sich selbst für die vertraglich definierte Datenweitergabe seiner ausgewählten eigenen Daten im Zusammenhang mit der Testfeldnutzung bereiterklärt hat. Der Link zum Abruf solcher nichtindividualisierten Daten wird also nur den Testfeldkunden bereitgestellt, die selbst der definierten Datenweitergabe zugestimmt haben, und damit dem Netzwerk zum Datenaustausch beigetreten sind. Der Testfeldfördermittelgeber (das Land Baden-Württemberg), das Testfeldkonsortium (Einrichtungen, welche das Testfeld errichtet haben) und der Testfeldbetreiber sind davon überzeugt, dass potenzielle und treue Testfeldkunden durch diesen freiwilligen Datenaustausch auf Gegenseitigkeit über diese Testfeld-Website einen Mehrwert gewinnen können. Außerdem wird die Netzwerkarbeit zur Forschung auf dem Testfeld unterstützt.

Umfangreiche Übersicht

Ebenso ergibt sich ein Zusatznutzen für Interessierte, wenn sie direkt auf dieser Website auf die freiwilligen Informationsbereitstellungen über bereits in Arbeit befindliche Forschungsprojekte durch ein allgemein zugängliches Portal im Rahmen der vom datenbereitstellenden Testfeldkunden über dessen definierte niederschwelligste Veröffentlichungsstufe kostenfrei zugreifen können. Außerdem kann rasch ein relativ vollständiger Überblick darüber gewonnen werden, was bereits und von wem auf dem Testfeldfeld untersucht und getestet worden ist. Aus Einzelaktivitäten auf dem Testfeld soll auf freiwilliger Basis ein sich gegenseitig verstärkender Gemeinschaftsnutzen erzeugt werden, der für die Forschungsarbeiten insgesamt unterstützend sein kann. Beim Austausch vertraglich definierter Daten geht es ausschließlich um anonymisierte Daten, die z.B. keinen Rückschluss auf den Datenerzeuger oder über den Ausstattungsgrad der Fahrzeuge ermöglichen.

 

Das Wichtigste in Kürze

Der Testfeldnutzungsvertrag ist um einen Passus ergänzt worden, der die öffentliche Benennung von Testfeldforschungsarbeiten direkt auf der Testfeld-Website auf Wunsch des Testfeldkunden ermöglicht.

Außerdem ist der Testfeldnutzungsvertrag um einen Passus ergänzt worden, der einen freiwilligen Datenaustausch von Daten der Testfeldkunden untereinander direkt über die Testfeld-Website ermöglicht.

Darüber hinaus wurde ein weiterer Passus ergänzt, der es dem Testfeldbetreiber erlaubt, die Daten, die der Fördermittelnehmer nach einer Auflage des Fördermittelgebers (Land oder Bund) z.B. über eine Website zu veröffentlichen hat, über die Testfeld-Website bereitzustellen und auf dem Testfeld-Server datenschutzkonform zu speichern. Ebenso muss er diese bei arbeitsaufwendigen Datenaufbereitungswünschen der Testfeldkunden gegen Testfeldgebühren auf der Basis individueller Vereinbarungen mit dem Datenbereitsteller weitergeben.

Auch Privatfirmen oder z.B. mit Eigenmitteln finanzierte Forschungsvorhaben können auf freiwilliger Basis mitwirken oder die freiwillige Mitwirkung ablehnen. Bei einer Ablehnung entstehen keine Nachteile, denn Testfeldleistungen sind diskriminierungsfrei bereitzustellen.

Erhalten öffentliche Nutzer (Hochschulinstitute, Kommunen und staatliche Einrichtungen) für ihr Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben die staatliche Förderung von der Bundesrepublik oder von einem Bundesland, so ist beabsichtigt, dass diese bereits in den Förderauflagen zu bestimmten Datenveröffentlichungen verpflichtet werden. Nichtsdestoweniger soll ausdrücklich die Freigabe gegeben werden, dass dies über die Testfeldwebsite erfolgen kann.

Es geht insbesondere um die vom Testfeldnutzer selbst erhobenen anonymisierten und verkehrsbezogenen Daten (insbesondere aus dem Fahrzeug).

Der Testfeldbetreiber wird ausschließlich anonymisierte Daten bereitstellen, die z.B. keinen Rückschluss auf den Datenerzeuger und z.B. über den Ausstattungsgrad der Fahrzeuge ermöglichen.

Die Datenveröffentlichung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nach vertraglicher Zustimmung grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.

Damit der Testfeldkunde immer „der Herr über seine Daten“ bleibt, wird beim nichtindividualisierten Datenaustausch (Austausch von Daten, die nicht auf Kundenwunsch gesondert aufbereitet werden) auf Gegenseitigkeit regelmäßig nur auf die dezentrale Datensammlung beim Dateneigentümer als Testfeldnutzer durch die Bereitstellung eines Links zugegriffen. Es erfolgt also regelmäßig keine Informationsbereitstellung durch Testfeldnutzer auf dem Testfeldserver, sondern regelmäßig immer nur über den Server des jeweiligen Testfeldkunden. Dabei wird auf eine Lösung mit einem nicht zuordenbaren Link abgezielt. Nur auf ausdrücklichem Kundenwunsch können die Daten auch auf dem Server des Testfeldbetreibers ohne Gewähr bereitgestellt werden.

Falls ein Testfeldkunde, der auch der definierten Datenweitergabe zugestimmt hat, nach der Sichtung der nichtindividualisierten Daten eine individuelle Datenaufbereitung wünscht, wird nach erfolgter Zustimmung des Dateneigentümers und gegen die von ihm eingeforderte Aufwandsentschädigung ein individualisierter Datensatz angeboten. Damit besteht die Chance, dass beide Seiten aus dem Datenschatz zusätzliche Einnahmen generieren können.

Der Link zum Abruf der nichtindividualisierten Daten wird nur den Testfeldkunden bereitgestellt, die selbst der definierten Datenweitergabe zugestimmt haben, und damit dem Netzwerk zum Datenaustausch beigetreten sind.

Die Überlassung der definierten Daten (mit der Zweckbindung für Forschungszwecke und einem überwiegenden öffentlichen Interesse) zur Ermöglichung der vom Land Baden-Württemberg eingesetzten Begleit- und Wirkungsforschung zum Testfeld wird auch berücksichtigt.