FZI-Testfahrzeug vor dem Karlsruher Schloss.
FZI-Testfahrzeug vor dem Karlsruher Schloss.

Einfach gesagt.

Damit unsere Website so uneingeschränkt wie möglich genutzt werden kann, stellen wir einige Texte auch in Leicher Sprache zur Verfügung.  

Das Test-Feld Autonomes Fahren Baden-Württemberg ist eine Fläche zum Ausprobieren. 

Hier können Firmen und Forschungs-Einrichtungen neue Fahr-Technik testen. 

Es geht um das selbstständige Fahren von Autos im echten Straßen-Verkehr.

 

Zum Test-Feld:

Es ist mehr als 200 Quadrat-Kilometer groß.

Dazu gehören Straßen in den Regionen Karlsruhe, Bruchsal und Heilbronn.

Zum Test-Feld gehören verschiedene Straßen wie zum Beispiel: 

  • Autobahn-Abschnitte.
  • Land-Straßen.
  • Stadt-Straßen, wo man nur 30 km/h fahren darf.

 

Auf dem Test-Feld werden neue Verkehrs-Ideen getestet für: 

  • Privat-Autos.
  • Verkehrsmittel wie Busse.
  • Transporter wie für Paket-Dienste oder Liefer-Dienste. 


Besonders wichtig ist dabei:

Alle Fahrzeuge können gleich gut unterwegs sein. 

 

Zum Test-Feld gehört viel Technik wie:

  • Geräte zum Messen von Geschwindigkeit oder vom Abstand zwischen Autos.
  • Geräte zum Austauschen von Nachrichten und Informationen.
  • Genaue Karten.

 

Durch diese Technik wirkt der Straßen-Verkehr echt.

Dadurch werden die selbst-fahrenden Autos verbessert. 

Außerdem gibt es eine Zentrale. 

Dort wird der Verkehr auf dem Test-Feld über-wacht und geplant.

 

Das Test-Feld ist vom Karlsruher Verkehrs-Verbund.

Dort arbeiten verschiedene Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung. 

Partner-Städte und Gemeinden unterstützen die Arbeit auf dem Test-Feld. 

 

Auf dem Test-Feld werden Forschungs-Projekte gemacht. 

Hier werden neue Techniken getestet.

Hier werden neue Ideen für selbst-fahrende Autos ausprobiert. 

 

Firmen und Forschungs-Einrichtungen können das Test-Feld für Tests nutzen.

Dort bekommen sie Hilfe für ihre Projekte. 

Das ist die Internet-Seite Test-Feld Autonomes Fahren Baden-Württemberg.

Die Abkürzung ist T·A·F  B·W. 
 

Die Internet-Seite ist übersichtlich:

Damit man alle Inhalte gut und schnell findet.

Es gibt mehrere Bereiche. 

Jeder Bereich ist für eine bestimmte Gruppe von Menschen interessant. 

 

Im Bereich Das Testfeld steht:

  • Deshalb gibt es das Test-Feld.
  • So wird dort gearbeitet.
  • Diese Unterstützung gibt es für das Test-Feld.
  • Diese Rechte und Versicherungen sind dort gültig. 

 

In der oberen Zeile kommt man zu den barriere-freien Angeboten.

Hier gibt es: 

  • Infos in Leichter Sprache.
  • Videos in Gebärden-Sprache.

 

Im Bereich Leistungen & Preise gibt es Infos zu Angeboten und Preisen. 

Im Bereich Buchung steht:

So können Sie Test-Fahrten und andere Dienste buchen. 

Im Bereich Aktuelles findet man Neuigkeiten und Termine von Veranstaltungen. 

Im Bereich Mediathek findet man Fotos und Videos vom Test-Feld.

Der Bereich Presse ist für Personen, die zum Beispiel bei Zeitungen, beim Radio, beim Fernsehen arbeiten.

Dort bekommen sie Texte und Fotos, die man gut drucken kann. 

Im Bereich Service gibt es Antworten auf häufige Fragen. 

Dort gibt es auch eine Karte vom Test-Feld.

Außerdem kann man hier Fragen stellen.

Zum Beispiel zu Themen, die für Bürger und Bürgerinnen wichtig sind.

Oder wie selbst-fahrende Autos zugelassen werden. 

Hier gibt es Infos zum Daten-Schutz.

Man kann auch Dokumente herunter-laden.  

 

Wenn man bestimmte Infos sucht:

Dann kann man sie auf dieser Internet-Seite schnell finden. 

Die Internet-Seit ist für:

  • Personen, die Test-Fahrten machen wollen.
  • Firmen.
  • Alle Menschen, die sich für selbst-fahrende Autos interessieren.

Autonomes Fahren beachtet die Regeln aus Paragraf 10 vom 

Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Abkürzung ist L-B·G·G.

Darin steht:

Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.

 

Der Verkehrs-Verbund gibt sich Mühe:

Damit die Regeln zur Barriere-Freiheit beachtet werden. 

 

Das ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Sie ist nur gültig für diese Internet-Seite: 

https://taf-bw.de

 

Die Internet-Seite wird ständig verbessert.

Es wird immer weiter daran gearbeitet:

Damit die Internet-Seite barriere-frei wird. 

 

Barriere-Freiheit im Moment und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Auf der Internet-Seite gibt es den Bereich Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Dort steht: 

So weit sind wir mit der Barriere-Freiheit. 

Diese Infos findet man auch unter dem Punkt Barriere-Freiheit.

 

Rückmeldung und Kontakt

Fehler oder Mängel bei der Barriere-Freiheit kann man melden.

Bitte benutzen Sie dafür diese Kontakt-Daten:

Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Herr Wolfgang Weiß
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe

E-Mail: wolfgang.weiss[at]kvv.karlsruhe.de

 

Schlichtung

Bei Streit-Fragen zur Barriere-Freiheit kann es eine Schlichtung geben. 

Das bedeutet: 

Eine Person von einem Büro sucht eine Lösung in dem Streit. 

Dann müssen die beiden Seiten nicht vor Gericht gehen. 

 

Sie können sich beschweren:

Wenn auf dieser Internet-Seite die Regeln aus Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG nicht beachtet werden. 

Dann melden Sie sich bitte bei der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg:

Die Kontakt-Daten finden Sie in dieser Erklärung.

 

Innerhalb von einer bestimmten Zeit sollten Sie eine Antwort auf Ihre Frage oder Rückmeldung bekommen. 

Die Regeln für diese Frist stehen in diesem Rechts-Text:

Paragraf 8 Satz 1 L-B·G·G -D·V·O.

 

Wenn Sie in dieser Zeit keine Antwort bekommen haben:

Dann melde Sie sich bitte bei der Schlichtungs-Stelle vom
Landes-Zentrum für Barriere-Freiheit 

Die Abkürzung ist L·Z-B·A·R·R.

 

Eine Beschreibung von Ihren Rechten finden Sie in diesen Rechts-Texten: 

  • Paragraf 14 Absatz 2 L-BGG
  • Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG.

 

Kontaktdaten der Schlichtungs-Stelle vom Landes-Zentrum für Barriere-Freiheit:

Landes-Zentrum Barriere-Freiheit

Schlichtungs-Stelle

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung[at]barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de 

 

Die Schlichtung ist kostenlos.

 

Vereine und Gruppen können auch gemeinsam ihre Rechte einklagen.

Das nennt man Verbands-Klage-Recht.

Diese Möglichkeit gibt es:

Wenn die Barriere-Freiheit auf dieser Internet-Seite nicht beachtet wird.

Die Regeln dafür stehen in diesem Rechts-Text:

Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.