Wichtige Weichen sind gestellt.
Auf dem Weg zum autonomen Fahren sind noch Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen offen. Doch sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene wurden in den letzten Jahres bereits erste wichtige Grundsteine gelegt.
National
Deutschland hat als erstes Land das automatisierte Fahren in einem gesetzlichen Rahmen geregelt. Das im Juni 2017 in Kraft getretene Gesetz schafft die Voraussetzungen für hoch- und vollautomatisierte Systeme, welche die Fahrzeugsteuerung komplett übernehmen. Der Fahrer muss jedoch übernahmebereit bleiben. Das Gesetz regelt somit nicht das autonome Fahren, bei dem der Fahrer zum reinen Passagier wird.
International
Auf internationaler Ebene geben gleich mehrere Abkommen den Rechtsrahmen für die nationalen Straßenverkehrsgesetze vor. Eines der wichtigsten ist das Wiener Übereinkommen von 1968. Es folgt dem Grundgedanken, dass jedes sich bewegende Fahrzeug einen Fahrzeugführer haben muss.
Im März 2016 wurde das Abkommen im Sinne des Autonomen Fahrens angepasst: Seitdem sind Fahrzeugsysteme erlaubt, die keine dauernde Beherrschung des Fahrzeugs durch einen Menschen mehr vorsehen – zum Beispiel Fahrerassistenzsysteme oder automatisierte Fahrfunktionen. Sie müssen den einschlägigen technischen Regelungen der Vereinten Nationen entsprechen oder durch den Fahrer übersteuer- oder ausschaltbar sein.
Dennoch: Die Änderung schafft Rechtssicherheit für bereits im Verkehr befindlicher Assistenz- bzw. automatisierter Systeme. Und unterstützt die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme.
Mandat für Mobilität
Insbesondere Zukunftsthemen wie das Autonome Fahren können nicht durch Standardantworten und automatisierte Prozesse rechtlich begleitet werden. So spielen Fragen nach Haftung und Versicherungsschutz gerade bei der Erprobung neuer Mobilitätskonzepte eine wichtige Rolle.
Klar ist: Die Nutzung des Testfeldes für Autonomes Fahren bedarf einer sicheren vertraglichen Grundlage. Dafür haben wir zusammen mit den erfahrenen Juristen der Kanzlei Caemmerer Lenz ein Vertragswerk erarbeitet, das Nutzern des Testfeldes einen soliden rechtlichen Rahmen bietet.
Caemmerer Lenz ist im Südwesten Deutschlands seit Jahrzehnten eine der ersten Adressen im Anwaltsmarkt. Mit rund 50 Anwältinnen und Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ist die Kanzlei ein starker und zuverlässiger Partner für Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen – und das nicht nur in der Region, sondern auch international. In vielen Branchen agiert Caemmerer Lenz als kompetenter Insider: Dank hohem Spezialisierungsgrad können auch sehr spezifische Anforderungen erfüllt werden.