Die Beauftragten zum Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg sind sehr daran interessiert, diese Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://taf-bw.de
Die Website befindet sich in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und wird nach und nach abgearbeitet.
Stand der Barrierefreiheit und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit kann direkt auf der Website unter „Erklärung zur Barrierefreheit“ oder „Barrierefreiheit“ eingesehen werden.
Feedback und Kontakt
Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden gerne über folgenden Kontakt angenommen:
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Herr Wolfgang Weiß
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe
E-Mail: wolfgang.weiss[at]kvv.karlsruhe.de
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie dieser Erklärung.
Falls das Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung[at]barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.