Wie können Kameras und Sensoren den plötzlich auf die Straße rollenden Ball spielender Kinder korrekt erfassen und Algorithmen das passende Fahrmanöver berechnen und ausführen, um einen Unfall zu vermeiden? Wie können die Angebote privater und öffentlicher Mobilitätsdienstleister über digitale Plattformen besser verzahnt und mit den Mobilitätsbedarfen abgestimmt werden, um den Verkehr nachhaltiger und umweltverträglicher zu gestalten? Zu diesen und ähnlichen Fragen fördern das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Verkehr mit dem gemeinsamen Forschungsförderprogramm „Smart Mobility“ transdisziplinäre Forschungsvorhaben zu grundlegenden oder anwendungsorientierten Fragen des automatisierten und vernetzten Fahrens.
„Die Bewältigung der wachsenden Verkehrsströme ist eine Zukunftsaufgabe. Auch Mobilität soll nachhaltiger werden. Ein Ansatz dafür ist das automatisierte und vernetzte Fahren“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Sonntag (18. Juni) in Stuttgart. Hier seien noch zahlreiche grundlegende und anwendungsorientierte Fragen zur Kommunikation und Interaktion zwischen dem autonomen Fahrzeug und seiner Umwelt zu lösen. Auch die Potentiale und Risiken, z.B. für Ballungsräume und ländliche Gebiete, müssten untersucht werden. „Umfassende Kompetenzen, um diese Fragen zu beantworten und Impulse für die Zukunft der autonomen Mobilität zu geben, sind an unseren Hochschulen bereits vorhanden. Mit dem neuen Forschungsförderprogramm stärken wir diese und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Innovationsfähigkeit unseres Landes und seiner Unternehmen“, unterstrich die Wissenschaftsministerin.
„Beim automatisierten und vernetzten Fahren sind noch viele Fragen offen! Das vom Verkehrsministerium initiierte Testfeld bietet ideale Voraussetzung, um notwendige Forschungsprojekte zum automatisiertem und vernetzten Fahren durchzuführen“, freute sich Verkehrsminister Winfried Hermann zum Start des wissenschaftlichen Förderprogramms. Wichtig seien dabei auch die Fragestellungen zur Verkehrssicherheit und Verkehrssteuerung. „Außerdem sehen wir die Möglichkeit dadurch Neues beispielsweise zum Nutzerverhalten, zur Akzeptanz der Beteiligten und zur Wirtschaftlichkeit zu erfahren. Damit sind wichtige Erkenntnisse in diesem Zukunftsfeld möglich“, erklärte Minister Hermann.
Gefördert werden transdisziplinäre Forschungsvorhaben, die Fragen der Kommunikation, der Interaktion und der Wirkungen zwischen autonomen Fahrzeugen, den Verkehrsteilnehmern, den Infrastrukturen und der Umwelt bearbeiten und auf dem Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg (TAF BW) empirisch untersuchen. Von den Forschungsvorhaben wird erwartet, dass sie auch verkehrliche Wirkungen berücksichtigen. Daraus sollen Handlungsempfehlungen im Sinne einer modernen nachhaltigen Mobilität entwickelt werden.
Weitere Informationen
Das Land will seine Vorreiterrolle im Bereich der Digitalisierung weiter ausbauen und hat deswegen ein Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem die Digitalisierung verschiedener Mobilitätskonzepte in Baden-Württemberg erprobt und vorangebracht werden soll. Ein Kernstück der Strategie ist die Förderung von Konzeption, Planung und Aufbau eines Testfelds zum vernetzten und automatisierten Fahren in Baden-Württemberg in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Mit dem Aufbau des Testfelds wurde 2016 in der Region Karlsruhe / Bruchsal / Heilbronn begonnen, die erste Inbetriebnahme wird Ende des Jahres 2017 / Anfang des Jahres 2018 erfolgen.
Im Testfeld werden ausgewählte Strecken im innenstädtischen Bereich der Städte Karlsruhe, Bruchsal und Heilbronn sowie auf angrenzenden Landes- und Bundesstraßen und Autobahnen auf über 200 Kilometer Länge modular für Versuche und Erprobungen zur Verfügung stehen. Mögliche Beispielanwendungen zur Erprobung innerhalb des Testfelds sind: automatisierter ÖPNV Shuttle- und Busbetrieb, automatisierter Logistik- und Lieferbetrieb, automatisierte Sonderfahrzeuge, automatisiertes Carsharing, automatisierter Pendelbetrieb, Individualverkehr, Mikromobilität sowie Mobilitäts-Apps und Dienste.
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Bewerbungsfrist ist der 15. September 2017. Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Eine Kooperation mit weiteren Partnern (z.B. Unternehmen), ist zulässig. Die e-mobil BW wird die Projektbegleitung übernehmen und steht bereits in der Antragsphase als Ansprechpartner zur Verfügung.
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